
Et voilà: Modellwechsel
Wir haben Ihnen zugehört, die letzten Kundenumfragen ausgewertet und freuen uns Ihnen das Ergebnis zu präsentieren: Diese „très chic“-Version unseres neuen Online-Auftritts wird Sie stärker denn je bei Ihren Bankgeschäften unterstützen.
Übersicht und Konten
Postfach und Nachrichten
Daten und Vollmacht
Freundschaftswerbung und virtuelle Beratung
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Häufigste Fragen
Mit unserem Modellwechsel haben wir auch Ihr Postfach neu und übersichtlicher gestaltet. Eine kurze Einführung in die Funktionen des neuen Postfachs finden Sie hier.
Sie haben die Möglichkeit, die Höhe Ihres Freistellungsauftrages innerhalb des Kalenderjahres Ihren tatsächlichen Zinserträgen anzupassen. Um eine Anpassung des Freistellungsauftrags durchzuführen, loggen Sie sich bitte in Ihren Online-Banking-Bereich ein und wählen Sie unter dem Menüpunkt "Service & Mehrwerte" den Untermenüpunkt "Steuern" und "Freistellungsauftrag" aus. Dort können Sie nun auswählen, ob Sie einen Einzel-Freistellungsauftrag anlegen möchten oder, wenn Sie mit jemandem gemeinsam veranlagt sind, einen gemeinschaftlichen. Zur Anpassung des Freistellungsauftrages geben Sie bitte den gewünschten Betrag ein und bestätigen Sie diese Eingabe bitte mit einer TAN. Bitte beachten Sie hierbei: Eine Erhöhung des Freistellungsbetrages ist im laufenden Kalenderjahr jederzeit möglich und wird rückwirkend zum 01.01. des laufenden Jahres berücksichtigt, so dass Ihnen ggfs. abgeführte Steuern wieder gutgeschrieben werden. Für eine Reduzierung des Freistellungsbetrages muss der neue Freistellungsauftrag höher sein als die von Ihnen bereits erhaltenen Zinsen. Die Freistellungsanlage ist für Einzelkunden und U18-Kunden identisch. Für die Anlage bei U18-Kunden nutzen Sie bitte die Zugangsdaten der gesetzlichen Vertreter. Informationen zur Jahressteuerbescheinigung 2020 erhalten Sie demnächst auf unserer Webseite.
1) Sie sind eine natürliche Person, mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig. Das bedeutet, dass eine Kontoeröffnung für unter Betreuung stehende Personen sowie Firmen / Vereine nicht möglich ist. Für Personen unter 18 Jahren bietet die Renault Bank direkt U18-Konten für Minderjährige an. 2) Sie haben eine Meldeadresse in Deutschland. Entscheidend hierfür ist die Eintragung in Ihrem Personalausweis oder im Reisepass in Verbindung mit Ihrer Meldebestätigung. 3) Sie sind im Besitz eines Mobilfunkgerätes mit deutscher Handynummer, um ein TAN-Verfahren nutzen zu können. 4) Sie benötigen ein deutsches Girokonto als Referenzkonto.
Wie bei allen privaten Banken in der Europäischen Union ist Ihr Guthaben bei uns durch die gesetzliche Einlagensicherung nach EU-Richtlinie geschützt. Die Renault Bank direkt unterliegt der gesetzlichen Einlagensicherung. Das bedeutet für Sie: Jede Summe bis zu 100.000 EUR pro Person ist zu 100 Prozent abgesichert. Bei Gemeinschaftskunden beträgt die Summe 100.000 EUR pro Kontoinhaber/Mitkontoinhaber. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Renault Bank direkt versendet automatisch und kostenfrei an alle Kunden, die im entsprechenden Jahr Zinserträge hatten, eine Jahressteuerbescheinigung auf elektronischem Weg in das Postfach. Die Jahressteuerbescheinigung erhalten Sie bis Ende Februar des Folgejahres. Bei Gemeinschaftskonten erhält der Gemeinschatsstamm die Jahressteuerbescheinigung in das Postfach. Bei U18-Konten wird die Jahressteuerbescheinigung in das Postfach des Minderjährigen übermittelt. Informationen zur Jahressteuerbescheinigung 2020 erhalten Sie demnächst auf unserer Webseite.