FAQ

Steuern & Freistellungsaufträge 2023

Damit Sie den Überblick über alle wichtigen Steuerthemen behalten können, haben wir Ihnen hier alle wesentlichen Informationen zusammengestellt.

Jahressteuerbescheinigung

Die Jahressteuerbescheinigung wird allen Kunden, die im entsprechenden Jahr Zinserträge hatten, automatisch und kostenfrei auf elektronischem Weg ins Postfach im geschützten Online-Banking-Bereich eingestellt. Rechtsgrundlage ist hierfür das Einkommensteuergesetz (EStG) § 45a.

 

Die Jahressteuerbescheinigung für das Jahr 2023 wird Ihnen bis spätestens Ende Februar 2024 zur Verfügung gestellt. Eine frühere Bereitstellung Ihrer Jahressteuerbescheinigung ist leider nicht möglich.

 

? Gut zu wissen:

Sollten Sie ein Gemeinschaftskonto oder ein U18 Konto haben, finden Sie die JStB in dem jeweiligen Postfach. Weitere Informationen zum Aufbau Ihres Postfachs finden Sie hier.

Fragen zur Kontoführung

Sie möchten mehr zur Kontoführung erfahren?

Unter dieser Kategorie erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Kontoführung.

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Jahressteuerbescheinigung 2023

Frist für den Freistellungsauftrag 2023

Mit einem Freistellungsauftrag können Sie bei der Renault Bank direkt die Auszahlung von Kapitalerträgen ohne Abzug von Abgeltungssteuer beantragen. Sofern Sie in Ihrem Online-Banking-Bereich bis spätestens 22.12.2023 einen entsprechenden Freistellungsauftrag erteilt haben, bleiben Zinsen und Kapitalerträge bis zu einer maximalen Höhe von 1.000 EUR für Einzelpersonen bzw. 2.000 EUR für gemeinsam veranlagte Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner vom Steuerabzug befreit.


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Frist für die Nichtveranlagungsbescheinigung 2023

Wenn Ihnen eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) vorliegt, senden Sie uns diese bitte bis zum 22.12.2023 zu, damit Ihre Zinseinkünfte während der Laufzeit der Bescheinigung steuerfrei bleiben.

Nutzen Sie dazu unseren Dokumenten-Upload, um uns einfach und bequem Ihre NV-Bescheinigung zukommen zu lassen.

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Kapitaleinkünfte des laufenden Jahres einsehen

Damit die Erstellung Ihres Freistellungsauftrages noch einfacher ist, haben wir in unserem Online-Banking-Bereich weitere Informationen für Sie zur Verfügung gestellt.

Unter "Service & Mehrwerte" finden Sie den Menüpunkt "Steuern". Mit einem Klick auf "Einkünfte und Steuern" können Sie Ihre bisherigen Kapitaleinkünfte einsehen. Sofern Sie bereits einen Freistellungsauftrag eingerichtet haben, finden Sie in der Übersicht "Freistellungsauftrag" neben der Höhe des Freistellungsbetrages auch den noch verfügbaren Betrag.

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Welche Veranlagungsarten gibt es?

Sie können zwischen einer "Einzelveranlagung" und "gemeinschaftlicher Veranlagung" wählen.

Bei der Einzelveranlagung dürfen Sie maximal 1.000,00 EUR an Kapitalerträgen freistellen.

Bei der gemeinschaftlichen Veranlagung dürfen Sie mit Ihrem Ehepartner/Lebenspartner maximal 2.000,00 EUR an Kapitalerträgen freistellen.

Das Online-Banking bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Veranlagung für das folgende Kalenderjahr zu ändern. Dazu loggen Sie sich bitte in Ihren Online-Banking-Bereich ein und wählen Sie unter dem Menüpunkt "Service & Mehrwerte" den Untermenüpunkt "Steuern". Nachdem Sie den Freistellungsauftrag für das laufende Kalenderjahr befristet haben, können Sie für das Folgejahr einen neuen Antrag hinterlegen.

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Wie ändere ich meine Veranlagungsart?

Sie können zwischen Einzelveranlagung und gemeinschaftlicher Veranlagung wählen. Bitte berücksichtigen Sie, dass bei einem Gemeinschaftskonto nur gemeinsam veranlagte Ehepartner/Lebenspartner einen Freistellungsauftrag einrichten können.
Für eine Änderung der Veranlagungsart innerhalb des Kalenderjahres verwenden Sie bitte das entsprechende Formular in unserem Formularcenter und stellen Sie uns dieses bequem über den Dokumenten-Upload zur Verfügung.

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Festgeldzinsen zum Jahresende 2023

Bitte berücksichtigen Sie bei der Ermittlung Ihrer Kapitaleinkünfte, dass bei Festgeldkonten die Zahlung der Zinsen am Ende jedes Kalenderjahres und bei Fälligkeit Ihres Festgeldes erfolgt.

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Warum wurde mein Freistellungsauftrag automatisch erhöht?

Aufgrund einer gesetzlichen Anpassung nach § 44 Abs. 1 EStG zum Steuerabzug Verpflichteten (insb. Banken mit Anlagekonten) wurden bereits erfasste Freistellungsaufträge mit Wirkung zum 01.01.2023 automatisch um 24,844 % bzw. auf die neuen Grenzbeträge angehoben. Stellen Sie sicher, dass die Summe aller Freistellungsaufträge die maximale Grenze nicht überschreitet.

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Zinsentwicklung 2023

Aufgrund der positiven Zinsentwicklung erhalten Sie in diesem Jahr mehr Zinsen. Bitte prüfen Sie daher, ob Ihr eingerichteter Freistellungsauftrag für Ihre voraussichtlichen Kapitaleinkünfte ausreicht oder eine Anpassung des freizustellenden Betrages Ihrerseits vorgenommen werden muss. Stellen Sie sicher, dass die Summe aller Freistellungsaufträge die maximale Grenze nicht überschreitet.

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