Erklärung zur Barrierefreiheit
A. Allgemeine Beschreibung
Die Renault Bank direkt ist bemüht, ihre Webseite www.renault-bank-direkt.de in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Das Produktangebot auf unserer Webseite ist auf Online-Banking Dienstleistungen und Geldanlagen spezialisiert. Diese Produkte können über unsere Webseite erworben werden.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.renault-bank-direkt.de.
B. Allgemeine Informationen zum Anbieter gem. Art. 246 EGBGB
Renault Bank direkt
Geschäftsbereich der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland
Jagenbergstraße 1
41468 Neuss
Deutschland
Telefon: +49 2131 401040
E-Mail: support(at)renaultbank-direkt.de
C. Gesetzlichen Anforderungen
Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus §§ 3, 14 BFSG und der Anlage 3 zum BFSG, unter Verweis auf die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Danach müssen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Dies bedeutet:
- Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung müssen bereitgestellt werden und Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen müssen barrierefrei sein (§ 19 BFSGV)
- Bei einer visuellen Bedienungsform, muss eine Bedienungsform eingerichtet werden, die die Nutzung bei fehlendem oder eingeschränktem Sehvermögen ermöglicht und keine Farbunterscheidung erfordert.
- Bei einer auditiven Bedienungsform, muss eine Bedienungsform eingerichtet werden, die die Nutzung bei fehlendem oder eingeschränktem Hörvermögen ermöglicht.
- Bei einer Bedienungsform durch stimmliche Eingabe, muss eine Bedienungsform eingerichtet werden, die keine stimmliche Eingabe erfordert.
- Bei einer manuellen Bedienungsform, muss eine Bedienungsform eingerichtet werden, die keine feinmotorische Steuerung oder Bedienung erfordert und die Bedienelemente müssen sich in Reichweite der Nutzer befinden.
- Bedienungsformen, die fotosensitive Anfälle auslösen, sind zu vermeiden.
- Es muss eine Bedienungsform eingerichtet werden, die Funktionen umfasst, die die Nutzung bei kognitiven Einschränkungen erleichtern und vereinfachen.
- Die Privatsphäre der Nutzer bei der Verwendung der Barrierefreiheitsfunktionen muss gewahrt bleiben.
D. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen des BFSG
Unsere Webseite ist gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.2 auf Level AA barrierefrei gestaltet, um unser Angebot möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen.
Die Inhalte unserer Webseite können über verschiedene Bedienungsformen wahrgenommen werden. Wir gestalten unsere Produkte und Dienstleistungen so, dass sie auch von Menschen mit physischen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen genutzt werden können. Funktionen sind so ausgestaltet, dass sie für möglichst viele Menschen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind:
- Die Inhalte der Website sind so gestaltet, dass sie von allen Nutzer*innen wahrgenommen werden können – etwa durch ausreichende Kontraste, Alternativtexte für Bilder und eine klare Strukturierung mit Überschriften.
Bedienbarkeit
- Alle Funktionen der Website sind mit Tastatur und assistiven Technologien zugänglich und nutzbar. Die Navigation ist konsistent und es gibt ausreichend Zeit, Inhalte zu erfassen.
Verständlichkeit
- Die Inhalte sind klar formuliert, die Sprache ist einfach gehalten und die Benutzerführung ist nachvollziehbar. Formulare und interaktive Elemente sind verständlich beschriftet und geben hilfreiches Feedback.
Robustheit
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Wo gibt es noch Barrieren?
- Vereinzelte PDF-Dokumente
Dies betrifft insbesondere:- Inhalte, die nicht für den Abschluss von Verbraucherverträgen erforderlich sind, wie z.B. Pressemitteilungen.
- Dokumente, die vor Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes gestaltet wurden und noch nicht aktualisiert sind. Wir sind bemüht, solche Dokumente barrierefrei zu gestalten.
- Identifizierung
Für die Identifizierung nutzen wir unseren Partner Deutsche Post. Mit der Online-Ausweisfunktion (eID) ist eine barrierefreie Identifizierung möglich. Weitere Identifizierungsverfahren werden derzeit überarbeitet, um sie ebenfalls barrierefrei zugänglich zu machen.
- Vereinzelte Online-Formulare
Bei Online-Formularen, die mit einer Adressvalidierung arbeiten, ist das Ergebnis dieser Validierung noch nicht vollends barrierefrei gestaltet. Wir sind bemüht, diese Funktion ebenfalls barrierefrei zu gestalten.
- Antrag zur Kontoeröffnung
Die Kontoeröffnungsstrecken für ein Einzel-, Gemeinschafts- oder U18-Konto sind noch nicht vollends barrierefrei gestaltet und es kann zu Einschränkungen bei der Verwendung von Audio-Steuerelementen kommen. Anpassungen für die vollumfängliche Sprachausgabe werden derzeit durchgeführt, um sie ebenfalls barrierefrei zugänglich zu machen.
E. Barrieren melden und Feedbackmöglichkeit
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf www.renault-bank-direkt.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welche Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Sie können uns über folgenden Weg Barrieren melden:
E-Mail: support(at)renaultbank-direkt.de
F. Marktüberwachungsbehörde
Zuständig ist die Marktüberwachungsbehörde in Magdeburg, Sachsen-Anhalt. Die Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de