FAQ

...alles rund um das Thema Kirchensteuer?

24. März 2022 - Wussten Sie schon...?

Bonjour,

Sie möchten mehr Informationen und Tipps rund um die Renault Bank direkt? - Et voilà: Heute zeigen wir Ihnen alles rund um das Thema Kirchensteuer.

Wir als Bank sind gesetzlich dazu verpflichtet, die auf Abgeltungssteuer anfallende Kirchensteuer automatisch an das Finanzamt abzuführen.

Direkt bei der Konteröffnung wird Ihr Kirchensteuermerkmal beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgefragt. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Wir führen die Kirchensteuer automatisch ab, sofern Sie einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören und kein ausreichender Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt.

Dieses Kirchensteuermerkmal wird jährlich im Rahmen der sogenannten Regelabfrage zwischen dem 01.09. und 31.10. mit den Daten des BZSt abgeglichen. Änderungen finden dann für das kommende Jahr bei der Abführung der Steuern ihre Berücksichtigung.

Der Abzug der Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8% oder 9%.

!  Wichtig:

Sie möchten der Abführung der Kirchensteuer widersprechen? 
Dazu ist ein Widerspruch gegen den Datenabruf (Sperrvermerk) erforderlich. Dieser Widerspruch muss auf einem amtlichen Vordruck gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern erfolgen.

?  Gut zu wissen:

Bei einem Gemeinschaftskonto mit unterschiedlichem Kirchensteuermerkmal (ein Kontoinhaber ist in der Kirche, der andere nicht) wird anteilig die Kirchensteuer abgeführt, sofern kein Freistellungsauftrag oder keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt.

Hat es Ihnen gefallen? - Dann schauen Sie gerne wieder vorbei.

Wir veröffentlichen in unserem News-Bereich unter der Rubrik 'Wussten Sie schon...? ' regelmäßig nähere Informationen zu Themen rund um die Renault Bank direkt.

Au revoir
Ihr Team der Renault Bank direkt