FAQ

Erhöhung der Freistellungsbeträge ab 2023

21. Dezember 2022

Ab dem Jahr 2023 werden die gesetzlichen Freistellungsbeträge für Ihre Kapitalerträge erhöht.

Was bedeutet das für Sie?

  • Bestehende Freistellungen für Einzelpersonen über den maximalen Freibetrag von 801 EUR werden automatisch auf 1.000 EUR angehoben.

  • Bestehende gemeinschaftliche Freistellungen über den maximalen Freibetrag von 1.602 EUR werden automatisch auf 2.000 EUR angehoben.

  • Alle anderen Freistellungsaufträge werden anteilig um den entsprechenden Prozentsatz von 24,844% angehoben.

Dem Gesetz entsprechend werden Freistellungen, die im Jahre 2022 bereits bestanden und auch für 2023 gültig sind, automatisch angepasst, so dass für Sie kein Handlungsbedarf besteht.

Im Rahmen der gesetzlichen Grenzen können Sie Ihren Freistellungsbetrag selbstverständlich nach Ihren Wünschen anpassen. Dies ist für Sie spätestens ab Mitte Januar 2023 wie gewohnt in Ihrem Online-Banking-Bereich möglich.

Sollten Sie bisher keinen Freistellungsauftrag eingerichtet haben, sind Sie von dieser automatischen Anpassung nicht betroffen.