FAQ

…dass der Solidaritätszuschlag bei Kapitalerträgen bestehen bleibt?

15. Juli 2021 - Wussten Sie schon...?

Bonjour,

Sie möchten mehr Informationen und Tipps rund um die Renault Bank direkt? - Et voilà: Heute informieren wir Sie, wie sich die Änderung zur Regelung zum Solidaritätszuschlag auf Ihre Kapitaleinkünfte auswirkt.

?  Gut zu wissen:

Seit 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag (Soli) weitestgehend.

Der überwiegende Teil aller Lohn- und Einkommenssteuerzahler/innen, deren Gehaltseinkünfte mit dem Soli belastet wurden, werden vollständig von der Zahlung befreit, bei einem weiteren Teil verringert sich der zu zahlende Betrag.

Der Wegfall des Solidaritätszuschlages greift allerdings nicht bei der Einnahme von Kapitaleinkünften, die Anleger im Privatvermögen erzielen, d.h. für Ihre Zinseinkünfte wird der Betrag weiterhin fällig.

Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, den Abzug der Kapitalertragssteuer inkl. Solidaritätszuschlag bis zur Höhe des Sparerpauschbetrages zu unterbinden, indem Sie einen Freistellungsauftrag einrichten.

Hat es Ihnen gefallen? - Dann schauen Sie gerne wieder vorbei.

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Ihr Team der Renault Bank direkt