FAQ

Information zur PSD2-Richtlinie

30. August 2019

Zum 14.09.2019 tritt die Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 in Kraft. Im Rahmen dieser Richtlinie ist eine starke Kundenauthentifizierung für den Login zum Online-Banking verpflichtend. Aus den vorgeschriebenen Bereichen Wissen (z.B. PIN), Besitz (z.B. Smartphone) und Inhärenz (z.B. Fingerabdruck) sind zwei Faktoren zwingend zu verwenden.

Da Sie bei der Renault Bank direkt lediglich von Ihrem Tagesgeldkonto auf Ihr Referenzkonto überweisen können, haben wir für Sie die Ausnahmeregelung zur starken Kundenauthentifizierung eingesetzt. Das bedeutet, dass Sie nur alle 90 Tage zusätzlich zu Ihrem Alias und PIN beim Login eine TAN eingeben müssen. Es ändert sich also zum 14.09.2019 zunächst nichts. Erstmalig nach 90 Tagen werden Sie beim Login nach einer TAN gefragt. Die TAN für diesen Login erhalten Sie über Ihr aktuell verwendetes TAN-Verfahren mobile-TAN oder SecureSign. Es besteht für Sie kein Handlungsbedarf.

Sofern Sie eine Banking-Software verwenden, ist auch hier turnusmäßig die Eingabe einer TAN erforderlich.